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1. Allgemeiner Stand 01/2016

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte des

UGS Oguz Uzunbas
Bismarckstraße 33
45879 Gelsenkirchen

Geschäftsführung:
Oguz Uzunbas
Tel. 0049 157 / 830 430 83
info@u-g-s.de

1.2. Sollten von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen vereinbart werden, so bedürfen diese der schriftlichen Zustimmung des Unterzeichners bzw. Geschäftsinhabers. Abweichende Regelungen, die der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des UGS widersprechen, sind ausgeschlossen.

1.3. Unsere Angebote sind unverbindlich und bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns in keinem Punkt bindend.


2. Bestellung

2.1. Sie können Ihre Bestellung bei uns schriftlich per E-Mail unter info@u-g-s.de, oder per tel. Absprache unter 0157/83043083 aufgeben. Selbstverständlich können Sie auch persönlich bei uns in der Bismarckstraße 33 in 45879 Gelsenkirchen bestellen. In diesem Falle bitten wir um eine Terminvereinbarung.

2.2. Ihrer Bestellung folgt in jedem Falle eine Auftragsbestätigung von uns mit allen Details Ihrer Bestellung. Sollten Sie Änderungswünsche haben, oder es befinden sich Fehler in der Auftragsbestätigung, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Eine Bestellung ohne Auftragsbestätigung ist nicht bindend.

2.3. Um unseren und Ihren Ansprüchen in Bezug auf die Qualität der Speisen und des Personals gerecht zu werden, teilen Sie uns bitte jede Bestellung mindestens sieben Tage vor Auftragstermin mit – Bestellungen für Sonn- und Feiertage bitte 14 Tage vorher. Bitte bedenken Sie, dass wir gerade zu Stoßzeiten nicht alle Aufträge zu einer Uhrzeit abarbeiten können, sodass wir die Wunschtermine nach Auftragseingang vergeben.


3. Lieferung

3.1. Wir liefern an 365 Tagen im Jahr zu Ihren Wunschterminen. Bei Bestellungen mit Lieferung ist eine schriftliche Vereinbarung nötig.

3.2. Unsere Lieferung umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,ausschließlich die Lieferung von Speisen in den dafür von uns leihweise zur Verfügung gestellten Behältnissen und Platten. Weitere Leistungen wie Personal, Geschirr, Equipment und weitere Serviceleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Beauftragung.

3.3. Gerade zu Hauptzeiten kann es zu Verzögerungen der Lieferungen kommen. Verkehrs- und betriebsbedingte Verspätungen bis zu einer Stunde berechtigen nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

3.4. Bei höherer Gewalt, oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass Ansprüche des Kunden entstehen.

3.5. Lieferbedingungen für Leihgeschirr entnehmen Sie Punkt 5.


4. Abholung und Reinigung

4.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist unser geliefertes Equipment komplett und gereinigt innerhalb der nächsten beiden Werktagen nach der Lieferung in der Zeit von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr, oder von 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr in unsere Betriebsstätte in der Bismarckstraße 33 zurück zu bringen.

4.2. Gerne holen wir das gelieferte Equipment auch ab: nach Absprache werktags in der Zeit von 08.00 Uhr – 10.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr. Als Pauschale berechnen wir Ihnen diesen Service mit 15,- € im Umkreis von 10 km und 25,- € bei weiteren Strecken (je 30km Umkreis). An Sonn- und Feiertagen holen wir grundsätzlich nur in der Zeit von 09.00 Uhr – 10.00Uhr nach Absprache ab. Diesen Service berechnen wir hnen mit 25,- € im Umkreis von 10 km und 45,- € bei weiteren Strecken (je 30km Umkreis).

4.3. Gerne reinigen wir Ihr Geschirr.Diesen Service berechnen wir Ihnen mit 1,- € pro Person, mindestens 20,- € maximal 50,- €. Bitte beachten Sie, dass die Behältnisse von Essensresten befreit sein sollten – müssen wir die Behältnisse selbst entleeren, erheben wir weitere 30,- €.

4.4. Abholbedingungen für Leihgeschirr entnehmen Sie Punkt 5.


5. Leihgeschirr / -equipment

5.1. Gerne stellen wir Ihnen für Ihr Event/Fest das entsprechende Equipment zur Verfügung. Wir liefern alles vom Aschenbecher bis zur Zange – nur lassen Sie es uns mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wissen. Wir arbeiten mit einem Partner zusammen, der auf Veranstaltungszubehör spezialisiert ist, sodass wir Ihnen eine Top-Qualität liefern können.

5.2. Unsere Preise für Leihgeschirr und Equipment sind Abholpreise, Lieferpreise erhalten Sie von uns nach Aufwand und Menge. Soll das Leihgeschirr mit aufgebaut werden, berechnen wir das nach Aufwand.

5.3. Wir liefern grundsätzlich kein Leihgeschirr zusammen mit unseren Speiselieferungen. Leihgeschirr liefern wir grundsätzlich am Tag vor oder am Tag der Veranstaltung separat nach Absprache.

5.4. Sämtliches von uns geliefertes Geschirr/Equipment ist vom Mieter zu sortieren und von Essenszeiten zu befreien. Das entsprechende Geschirr ist in die dafür vorgesehenen und beschrifteten Behältnisse sortenrein zu sortieren. Sollten wir diese Tätigkeiten übernehmen müssen, so berechnen wir diesen Mehraufwand mit 29,- € je Std. und Arbeitskraft.

5.5. Der Mieter haftet für sämtliches Leihgeschirr und kommt für Verlust und Bruch auf. Beschriftungen, Klebereste etc. sind auf all unseren Mietgegenständen verboten, gelten als Beschädigungen und werden voll in Rechnung gestellt. Bitte kontrollieren Sie das Geschirr bei Anlieferung auf Volljährigkeit bzw.Beschädigungen und vermerken Sie dieses im Beisein des Fahrers.

5.6. Beim Abhandenkommen oder bei Beschädigung sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Equipments / Geschirrs / Bestecken haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich zum sofortigen Schadenersatz.

5.7. Wir sind im Falle von höherer Gewalt von jeder Lieferpflicht entbunden, ohne dass dem Mieter Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den UGS zustehen.

5.8. Der Mieter ist nach Anlieferung und/oder Aufbau durch uns oder unsere Partner für die Bewachung der Mietsachen auf eigene Kosten verantwortlich. Insbesondere sind Zelt- und Pavilliondächer schneefrei zu halten und bei starkem Wind sofort zu evakuieren und zu sichern. In Zelten und Pavillons darf nur nach schriftlicher Zustimmung von uns gegrillt, gebraten oder ähnliches werden, noch dürfen Sie zur Tierhaltung zweckentfremdet werden.


6. Servicekräfte

6.1. Gerne stellen wir Ihnen für Events etc. Servicekräfte zur Verfügung. Service am Buffet/Ausgabestelle pro Stunde: Koch/Köchin, Kellner pro Std.: 38,50€; Servicekräfte pro Std.: 26,50€; Aushilfen/Spülkräfte pro Std.: 18,50€.

6.2. Preisänderungen können je nach Verhandlungen abweichen.


7. Zahlung 

7.1 Unsere Lieferungen sind fünf Tage vor Liefertermin zu bezahlen.

7.2 Stammkunden zahlen bei Geschirrrückgabe bar oder auf Rechnung.

7.3 Bei Aufträgen über 1500,- € benötigen wir eine Anzahlung von 50 % fünf Tage vor Liefertermin.

7.4. Zahlungstermine können je nach Terminabsprache abweichen.


8. Preise 

8.1. Preisänderungen bei Marktschwankungen möglich. 

8.2. Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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